Kosten

In der nachstehenden Tabelle werden die aktuellen Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern angezeigt. Sie soll eine Übersicht zu den in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren schaffen und ist insofern nicht amtlich. Die Gebühren gelten ab dem 01.06.2026 und werden von einem Tierhalter nur zu einem Drittel erhoben, wenn es sich bei der Tierart um Vieh handelt. Als Vieh gelten neben den nachstehend aufgeführten Nutztieren auch Federvieh, Kaninchen und Gehegewild.

Kategorie

Tierart

Einheit

Gebühr
Nutztiere:Kalb
je Stück54,78 €
Rind < 12 Monate
je Stück68,73 €
Rind > 12 Monate
je Stück86,04 €
Ferkel < 20 kgje Stück1,32 €
Schwein < 50 kgje Stück2,97 €
Schwein > 50 kgje Stück22,86 €
Sau/Eberje Stück44,04 €
Fohlen/Ponyje Stück63,93 €
Pferd/Eselje Stück90,21 €
Lamm < 10 kgje Stück1,65 €
Schafje Stück19,59 €
Ziegeje Stück19,59 €
Heimtiere: Hundje Stück52,11 €
Katzeje Stück50,94 €
kleine Haustiere
je kg0,63 €
andere Tiere: Gatter-, Zoo- und Zirkustiere
je kg0,63 €
Wild > 50 kgje Stück22,86 €
Wild < 50 kgje Stück2,97 €
Behälter: Tierkörper im System Behälter 120 lje Behälter30,90 €
Tierkörper im System Behälter 240 lje Behälter55,65 €
Tierkörper im System Behälter 1,1 m³je Behälter346,62 €
Tierkörper im Großcontainer je Tonne227,73 €
Transport:Transport Tierkörper/ System Behälter
je Abholung136,96 €
Transport Großcontainer
je Abholung1277,32 €

1   zur Definition der Abholung siehe § 1 der Gebührensatzung im Amtsblatt TKB 2-2026