Kosten

In der nachstehenden Tabelle werden die aktuellen Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern angezeigt. Sie soll eine Übersicht zu den in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren schaffen und ist insofern nicht amtlich. Die Gebühren gelten ab dem 01.01.2023 und werden von einem Tierhalter nur zu zwei Dritteln erhoben, wenn es sich bei der Tierart um Vieh handelt. Als Vieh gelten neben den nachstehend aufgeführten Nutztieren auch Federvieh, Kaninchen und Gehegewild.

Kategorie

Tierart

Einheit

Gebühr
Nutztiere:Kalb
je Stück49,08 €
Rind < 12 Monate
je Stück146,64 €
Rind > 12 Monate
je Stück230,64 €
Ferkel < 10 kgje Stück16,47 €
Schwein < 50 kgje Stück24,54 €
Schwein > 50 kgje Stück55,56 €
Sau/Eberje Stück93,03 €
Fohlen/Ponyje Stück124,02 €
Pferd/Eselje Stück253,26 €
Lamm < 10 kgje Stück18,09 €
Schafje Stück39,39 €
Ziegeje Stück39,39 €
Heimtiere: Hundje Stück51,03 €
Katzeje Stück45,21 €
kleine Haustiere
je kg0,48 €
andere Tiere: Wild-, Gatter-, Zoo- und Zirkustiere
je kg0,48 €
Wild > 50 kgje Stück85,26 €
Wild < 50 kgje Stück69,12 €
Behälter: Tierkörper im System Behälter 120 lje Behälter67,74 €
Tierkörper im System Behälter 240 lje Behälter114,63 €
Tierkörper im System Behälter 1,1 m³je Behälter390,90 €
Tierkörper im Großcontainer je Tonne559,50 €
Transport:Transport Tierkörper/ System Behälter
je Abholung132,04 €
Transport Großcontainer
je Abholung1246,42 €

1   zur Definition der Abholung siehe § 1 der Gebührensatzung im Amtsblatt TKB 3-2022