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Sie finden hier Informationen zur Beseitigung von Tierkörpern im Land Thüringen.
Dabei geht es grundsätzlich um Tiere, die nicht durch Schlachtung gestorben sind – es sei denn, die Schlachtung wurde ggf. vom zuständigen Amtstierarzt angeordnet.
Tierkörper sind grundsätzlich durch einen zugelassenen Betrieb zu beseitigen.
Ausnahmen sind lediglich für folgende Tierarten zulässig:

  • Wildtier –  es sei denn, der zuständige Amtstierarzt ordnet es an
  • Heimtier – es sei denn, es handelt sich um herrenlose Tiere

 

Eine Beseitigung ist direkt bei SecAnim anzumelden:

  • elektronisch über die SecAnim-App oder
  • telefonisch unter Tel. 036201/ 661-10 (alternativ: Tel. 036201/ 661-14 bzw. 036201/ 661-20)

 

Die SecAnim GmbH ist das Unternehmen, das für die Abholung und Beseitigung von Tierkörpern in ganz Thüringen zuständig ist.
Die Abrechnung der Beseitigung erfolgt allerdings über den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen. Grundlage dafür sind die Beseitigungsdaten der SecAnim GmbH.

Fragen zur Beseitigung – insbesondere auch zu entsprechenden Beseitigungsdaten auf dem Gebührenbescheid – sind direkt an die SecAnim GmbH zu richten (036201/ 661-0).

 

Weitere Informationen zur Tierkörperbeseitigung finden Sie über die Navigation dieser Website.