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Sie finden hier Informationen zur Beseitigung von Tierkörpern im Land Thüringen. Dabei geht es grundsätzlich um Tiere, die nicht durch Schlachtung gestorben sind – es sei denn, die Schlachtung wurde ggf. von einer zuständigen Veterinärbehörde angeordnet.
Tierkörper sind grundsätzlich durch einen zugelassenen Betrieb zu beseitigen.
Ausnahmen sind lediglich für folgende Tierarten zulässig:
- Wildtier – es sei denn, ein Veterinäramt ordnet es an
- Heimtier – es sei denn, es handelt sich um Katze oder Hund, die keinem Besitzer zugeordnet werden können
Für Neukunden ist eine Beseitigung anzumelden unter: 036201 66111.
Für Bestandskunden gilt die Rufnummer 036201 59540.
Der Beseitigungsbetrieb, der unter diesen Rufnummern erreicht wird, ist die Fa. SecAnim GmbH. Sie ist für die Abholung und Beseitigung von Tierkörpern in ganz Thüringen zuständig.
Die Abrechnung der Beseitigung erfolgt allerdings über den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen.
Grundlage dafür sind die Beseitigungs-Daten der Firma SecAnim GmbH. Fragen zur Beseitigung – insbesondere auch zu entsprechenden Beseitigungsdaten auf dem Gebührenbescheid – sind direkt an die Firma SecAnim zu richten (036201 66111)
Weitere Informationen zur Tierkörperbeseitigung finden Sie über die Navigation dieser Website. |